Generell gilt es zwischen Zinsvereinbarungen und möglichen Renditen (Renditenchancen) zu unterscheiden. Zinsvereinbarungen gibt es z.B. beim Sparbuch, bei Spareinlagen, beim Bausparen, bei der klassischen Lebensversicherung, bei Einmalerlägen mit einer fix vereinbarten Laufzeit, bei Garantiezertifikaten, ...
Bei den SPARzinsen können Zinsvereinbarungen nur bei sehr hoher Spareinlage individuell vereinbart werden. Für den "normalen" Sparer gilt es sich an den jeweils besten Angeboten zu orientieren. Bei diesen Angeboten handelt es sich dann um eine fixe Zinsvereinbarung.
Bei allen anderen Veranlagungsformen wie z.B. Anleihen, Aktien, Devisen, Rohstoffe, fondsgebunde Lebensversicherungen, offenen & geschlossenen Fonds ... handelt es sich um Renditechancen bzw. Renditeprognosen. Ob realistisch oder unrealistisch, sie sind auf alle Fälle nicht verbindlich.
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